Krankheiten und Störungen werden wissenschaftlich diagnostiziert. Einflüsse und entscheidungsrelevante Sachverhalte werden untersucht.
Psychotherapie, Heilung und Behandlung sind sachlich oftmals wünschenswert. Heilen und Behandeln ist jedoch nicht Aufgabe des Sachverständigen.
Der Sachverständige kann Behandlungsbedarf benennen und begründen. Die Gefühlsebenen der einzelnen Personen bearbeitet der Sachverständige nicht. Die Trennung von Therapie und psychologischer Begutachtung ist wesentlicher Bestandteil der unparteilichen Haltung des psychologischen Sachverständigen.