Die Rechtspsychologie ist praxisorientiert. Psycholo-
gische Grundlagen werden interdisziplinär einbezogen.
Im Zivilrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Sozialrecht gibt es verschiedene Anwendungsbereiche für die psychologische Begutachtung.
Das Familienrecht rückt die Fragen von Umgangsrecht und Sorgerecht in den Mittelpunkt.
Fragen des Namensrechtes können dem Sachverständigen vorgelegt werden.
Im Strafrecht ist die psychologische Begutachtung befaßt mit Verhandlungsfähigkeit, Rückfallprognosen und Schuldfähigkeit sowie mit der Glaubhaftigkeit von Aussagen.