Dr. Johannes Ritter
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Sorgerecht und Umgangsrecht

Bei Trennung, Scheidung oder Verwahrlosung können sich Fragen zum Sorgerecht oder Umgangsrecht ergeben. Hier dient die psychologische Begutachtung der Vorbereitung von Entscheidungen meist über die minderjährigen Kinder und die Art und Weise des Kontaktes zu den Eltern.

Der Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen ist im Regelfall möglich. Mitunter bedarf es objektiver, unabhängiger und unparteilicher Einschätzungen von außen.

Das Kindeswohl ist hier die Richtschnur für verantwortliche Entscheidungen. Abwägungen von Für und Wider sind zu treffen.