Dr. Johannes Ritter
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Glaubhaftigkeit

Die Schilderung von Ereignissen wird aussagepsychologisch untersucht. Gesetzliche Vorschriften zusammen mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung sind vorgegebene Qualitätsstandards.

Die Aussagepsychologie bezieht sich auf Zeugen und deren Aussagen ebenso wie auf das Vorbringen von Parteien oder Angeklagten.

Die Differentialdiagnostik wird geleitet von wissenschaftlichen Annahmen (Hypothesen).

Die Untersuchungsmethodik und Diagnostik ist im konkreten Einzelfall auf die jeweiligen Gegebenheiten abzustimmen.